Hinweisgebersystem.

Unser Hinweisgebersystem bietet allen Mitarbeitern der Marbach-Gruppe, aber auch Dritten, einen vertraulichen Ansprechpartner für Anfragen und Hinweise zu Compliance Fragestellungen oder Verstößen.

… ist die Aufklärung Ihrer Anfrage und/ oder Ihres Hinweises.

Sie möchten uns einen Hinweis auf Sachverhalte geben, die auf mögliche Regelverletzungen, Unredlichkeiten, auf Schwächen im Verfahren, Risikofelder oder Verbesserungsmöglichkeiten durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner ausgelöst sind?

Wir setzen hier auf eine offene Kommunikation. In erster Linie kontaktieren Sie als Mitarbeiter Ihre Führungskraft. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können sich unsere Mitarbeiter oder Dritte gerne an unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten wenden. Wenn Sie Ihre Identität nicht offenlegen wollen, bearbeiten wir selbstverständlich auch anonyme Anfragen oder Hinweise.

 

Compliance-Themenfelder: 

  • Einhaltung von Gesetzen 
  • Keine Bestechung und Korruption
  • Keine Belästigung und Mobbing
  • Einhaltung der Arbeitsrechte (Arbeitssicherheit, keine Kinderarbeit, etc.)
  • Einhaltung der Menschenrechte (keine Diskriminierung, keine Zwangsarbeit, etc.)
  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • Umweltschutz
  • Andere Verstöße gegen den Code of Conduct der Marbach-Gruppe

 

Wir gehen allen Hinweisen nach und dulden keinerlei Benachteiligung von Personen, die Hinweise an uns melden. Dies gilt auch dann, wenn sich Hinweise bei näherer Prüfung nicht als gerechtfertigt oder substantiiert erweisen, es sei denn, solche Hinweise wären in offenkundig verleumderischer Weise erfolgt.

Unsere Integrität und Regeltreue geht jeden etwas an. Regelverstöße und Unredlichkeiten können in schwerwiegenden Fällen einzelne Arbeitsplätze oder gar das ganze Unternehmen gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter genau hin- und nicht wegschaut. Auffälligkeiten, die auf Regelverstöße, Gesetzesverstöße oder Unredlichkeiten hindeuten, sind anzusprechen und bei Unklarheiten über das eigene Verhalten oder das seiner Kollegen, um Rat zu fragen.

Unser Ziel ist es, potentielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig für Verbesserungen sorgen zu können. Auf welchem Weg und in welcher Form uns hierzu zweckdienliche Informationen erreichen, ist letztlich unerheblich. Auch eine Frage kann Verbesserungsbedarf aufzeigen.

Für Ihre Anfrage/ Ihren Hinweis wenden Sie sich bitte direkt an unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten. 

Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte beurteilt:

  • ob es sich um eine Beratungsfrage handelt, die sofort beantwortet werden kann. In diesem Falle wird die Beantwortung auf den von Ihnen gewählten Kommunikationsweg in die Wege geleitet. Hierzu gehören gegebenenfalls auch Nachfragen zur weiteren Sachverhaltspräzisierung, die erforderlich sind, um die Frage richtig zu verstehen und beantworten zu können.
  • ob es in der Sache um einen Hinweis auf mögliches Fehlverhalten, Schwachstellen bzw. Verbesserungsmöglichkeiten geht, der weiter untersucht werden muss. Weiterführend wird er in Übereinstimmung mit den hierfür im Unternehmen vorgesehenen Verfahren die zweckdienlichen weiteren Maßnahmen veranlassen.

Karl Marbach GmbH & Co.KG I Marbach Werkzeugbau GmbH I Marbach Stanzformtechnik in Geyer GmbH
Deutschland Ansprechpartner: Silke Matter 
Erreichbarkeit: Di, Mi, Do von 8-12 Uhr
Telefonisch: +49 (0)7131-918-180 
Postalisch: Karl-Marbach-Str. 1, D-74080 Heilbronn
E-Mail: whistleblower-DE@marbach.com

 

MARBACH - ČESKÁ REPUBLIKA, spol. s r.o.    
Tschechien Ansprechpartner: Eva Obořilová
Telefonisch: +420 543 428 113 | Mobil: +420 603 815 993  
Postalisch: Stará pošta 820, CZ-664 61 Rajhrad  
E-Mail: whistleblower-CZ@marbach.com

 

MARBACH - ROMÂNIA s.r.l.      
Rumänien Ansprechpartner: Vlasta Maria Halasi 
Telefonisch: +420 543 428 113 | Mobil: +420 603 815 993  
Postalisch: Calea Aradului 10A, jud.Arad, RO-315 500 Nădlac 
E-Mail: whistleblower-RO@marbach.com

 

MARBACH - SLOVENSKÁ REPUBLIKA, spol. s r.o.     
Slowakei Ansprechpartner: Judita Lučinská 
Telefonisch: +420 543 428 113 | Mobil: +420 603 815 993  
Postalisch: Kollárova 85, SK-036 58 Martin 
E-Mail: whistleblower-SK@marbach.com

 

MARBACH - POLSKA Sp. z o.o.
Polen Ansprechpartner: Katarzyna Wojtas
Telefonisch: +48 327 834 450
Postalisch: Zagórska 132, 42-680 Tarnowskie Góry
E-Mail: whistleblower-PL@marbach.com

 

Marbach - Budowa Form Sp. z o.o.
Polen Ansprechpartner: Krystyna Kopacz
Telefonisch: +48 327 834 481
Postalisch: Zagórska 132, 42-680 Tarnowskie Góry
E-Mail: whistleblower-PL@marbach.com

 

Marbach Scandinavia AB
Scandinavia Ansprechpartner: Sarah Rönngard
Telefonisch: +46 40 6171 321
Postalisch: Emilstorpsgatan 8, 212 28 Malmö
E-Mail: whistleblower-SE@marbach.com

 

Marbach America Inc.
USA Ansprechpartner: Arleen White 
Telefonisch: +1 704644 4910
Postalisch: 100-B Forsyth Hall Drive, Charlotte, NC 28273
E-Mail: whistleblower-US@marbach.com

 

Marbach tool & equipment, Inc.
USA Ansprechpartner: Dorinda Jones
Telefonisch: +1 574 296-9200
Postalisch: 831 Herman Street, IN 46516 Elkhart
E-Mail: whistleblower-US@marbach.com

 

Troqueles Marbach de Mexico S de RL de CV
Mexiko Ansprechpartner: Luisa Smaic
Telefonisch: +52 442 628 2131 ext 105
Postalisch: Carretera Estatal 200 Km 16+070, 76260 Global Park Querétaro - Bodega 24, El Marqués, Querétaro
E-Mail: whistleblower-MX@marbach.com

 

Marbach Asia Pacific Sdn. Bhd.
Malaysia Ansprechpartner: Seri Puspa
Telefonisch: +603 785 99 180
Postalisch: No.15, Jalan Para U8/103, 40150 Shah Alam, Selangor
E-Mail: whistleblower-MY@marbach.com

 

Marbach Masterwork (Tianjin) Die Cutting Tools Co. Ltd.
China Ansprechpartner: Helen Ren
Telefonisch: +86 2260325880
Postalisch: No. 102 Yongxing Road, high-end equipment, industrial park, Beichen District, 300400 Tianjin
E-Mail: whistleblower-CN@marbach.com

Es ist Ihnen freigestellt anonym zu bleiben. Der Informationsaustausch über das Hinweisgebersystem erfolgt vertraulich. Wenn Sie eine persönliche Rückantwort haben möchten, teilen Sie uns dies mit. 

Unabhängig hiervon dulden wir keinerlei Form der Benachteiligung von Personen, die Hinweise an uns melden. Dies gilt auch dann, wenn sich Hinweise bei näherer Prüfung nicht als gerechtfertigt oder substantiiert erweisen, es sei denn solche Hinweise wären in offenkundig verleumderischer Weise erfolgt.

Wenn Ihr Hinweis zur Aufdeckung schwerwiegender Regelverstöße durch Sie selbst führen sollte, schützt Sie das natürlich nicht vor den dann angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder gegebenenfalls auch strafrechtlichen Folgen. Bei der Entscheidung hierüber kann aber der Beitrag berücksichtigt werden, den jemand durch seine eigenen Informationen selbst zur Aufklärung von Regelverstößen und zur Verhinderung weiterer Risiken geleistet hat.

Im Hinweisgebersystem werden die von Ihnen gemachten Mitteilungen gespeichert, ebenso wie die Einschätzung nach Kategorie und Bedeutung zum Zwecke der Berichterstattung und – je nach Bedeutung des Vorgangs – auch dessen Kurzbeschreibung, die erteilte Antwort oder das Bearbeitungsergebnis und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen.

Soweit dabei personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt eine Speicherung nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben. 

Wenn Sie über das Ergebnis nach Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Hinweises informiert werden wollen, so geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdetails wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse an.

Aus Gründen der Fairness, werden betroffene Mitarbeiter über den gegebenen Hinweis informiert. Dies geschieht, weil wir bei Marbach eine offene Kommunikation pflegen. Etwas anderes gilt, wenn im Falle einer Unterrichtung mit Verdunkelungsgefahr zu rechnen ist oder damit, dass andere Mitarbeiter unter Druck gesetzt oder benachteiligt werden können.

Auch auf Drängen eines Vorgesetzten werden keine Informationen preisgegeben. Sowohl die Erstempfänger, von Anfrage/ Hinweis, als auch die gegebenenfalls zur weiteren Bearbeitung eingeschalteten Stellen im Unternehmen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das beinhaltet auch, dass keine Person, die nicht mit der Bearbeitung beauftragt ist, in Anfrage/ Hinweis oder diesbezügliche Rechercheergebnisse Einblick nehmen darf.

Nachforschungen werden bei Hinweisen auf Fehlverhalten, Schwachstellen oder Verbesserungsmöglichkeiten gestellt, d.h. auch bei Beratungsanfragen, die solche Hinweise enthalten. Ansonsten würde Ihr Hinweis ohne Folge bleiben. Das Unternehmen ist verpflichtet, allen behaupteten Verstößen in angemessener Weise nachzugehen.

Wenn Sie nähere Angaben zum Sachverhalt machen oder Ihrer Mitteilung Dokumente beifügen, sollten Sie sich deshalb darüber bewusst sein, dass dies im Ergebnis dazu führen kann, dass Ihre Identität aufgedeckt werden kann.

Dritte wie z.B. Ermittlungsbehörden, die Gewerbeaufsicht, Staatsanwaltschaft oder Kartellbehörden können Einsicht in Anfrage/ Hinweis und in das Ergebnis weiterer Recherchen nehmen.

Staatliche Behörden haben im Rahmen ihrer Ermittlungsbefugnisse Zugriff auf alle im Unternehmen vorhandenen Informationen. Zum Beispiel können die Staatsanwaltschaft oder Kartellbehörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren aufgrund richterlicher Beschlüsse die Herausgabe sämtlicher Unterlagen verlangen, die im Unternehmen zu einem bestimmten Vorfall vorhanden sind und auch diesbezügliche Durchsuchungshandlungen vornehmen. Das Unternehmen kann derartige Beschlagnahmebeschlüsse oder Durchsuchungsmaßnahmen durch die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen abwenden. Hierzu gehören im Zweifel auch die im Hinweisgebersystem zu einem bestimmten Vorgang bei den Ermittlungsbehörden vorhandenen/ gespeicherten Informationen.

Ausnahmefall: Sind die Informationen aus dem Hinweisgebersystem nur bei einer Rechtsanwaltskanzlei verfügbar, die aufgrund eines Beratungsverhältnisses als Ombudsmann und Erstempfänger der Anfragen oder Hinweise tätig wird, unterliegen sie dort dem besonderen Beschlagnahme- und Durchsuchungsschutz für Mandatsinformationen von Rechtsanwälten.

Eine Durchsuchung oder Beschlagnahme dürfte deshalb in der Praxis dort nicht erfolgen können.

Die Marbach-Gruppe ermutigt die hinweisgebende Person vorrangig das interne Meldesystem zu nutzen, damit mögliche Verstöße zunächst intern aufgeklärt und aufgearbeitet werden können.

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle)

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