Nach Artikel 33 der REACH Verordnung sind wir als Lieferant dazu verpflichtet, Sie als gewerblichen Kunden über Produkte zu informieren, bei denen Materialien oder Teilerzeugnisse enthalten oder verbaut sind, die sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern) zu mehr als 0,1 Massen% enthalten.
Für die üblichen Anwendungen besteht keine Gefahr durch den Einsatz von Produkten mit den genannten Teilerzeugnissen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, sprechen Sie mit uns. Geben Sie bitte in Ihrer Bestellung an, wenn Sie SVHC-freie Alternativen wünschen.
An dieser Stelle stellen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) unserer Produkte zur Verfügung, die nach der GefStoffV als Gefahrstoffe einzustufen sind. Für eine gefahrlose und sichere Verwendung der Stoffe beachten Sie bitte die Angaben in den SDB. Wenn Sie Fragen zum Umgang mit unseren Produkten haben, sprechen Sie mit uns.